Unsere Honorarmodelle – transparent, fair und attraktiv
Unsere Honorarmodelle – transparent und fair
Wir bieten Ihnen klare und nachvollziehbare Honorarmodelle für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Unsere Preise sind so gestaltet, dass Sie ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Honorarsätze bis zum 31.12.2026 gelten.
Die aufgeführten Honorarmodelle dienen zur ersten Orientierung. Die angegebenen Honorare verstehen sich als Aufwandsentschädigung für die Vermittlung qualifizierter Fachkräfte und gelten ausschließlich für die direkte Personalvermittlung.
Vor Beginn der Vermittlungsleistung wird ein Aufwandshonorar in Höhe von 850 € fällig.Dieses wird mit dem fälligen Honorar am Ende der Vermittlung verrechnet.
Alle Honorarmodelle werden im individuellen Vertrag oder Angebot verbindlich festgelegt. Das Honorar wird ausschließlich auf Grundlage des vereinbarten Vertrages fällig.
Wir führen keine Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung durch.
10%
Basishonorar
Für Fachkräfte in Bereichen wie Verwaltung, Handwerk, Medizin und ähnliche Tätigkeiten ohne leitende Funktion gilt ein Basishonorar von 10 % des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person.
Bei Teilzeitkräften gelten je nach Jahresbrutto gesonderte Honorarmodelle. Sprechen Sie uns hierfür bitte direkt an, damit wir eine passende Lösung für Ihre Vermittlung finden.
15%
Prämiumhonorar
Bei Spezialisten, z. B. Ärzten, IT-Branche oder in leitenden Positionen – beispielsweise Vertriebsleiter, Head of Payroll oder vergleichbaren Führungsrollen, gilt ein Premiumhonorar von 15 % des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person. Bei hohem Anforderungsprofil kann es bis zu 20 % des Jahresgehalts betragen.
1.800€
Mindesthonorar
Für Minijobber, saisonbedingte Fachkräfte oder vergleichbare Positionen beträgt das Mindesthonorar 1.800 €.
